Lausen: Serie von toten bzw. vergifteten Katzen gibt Kapo Baselland Rätsel auf – Zeugen aus der Bevölkerung gesucht

05. November 2011

Seit längerer Zeit befaßt sich die Polizei Basel-Landschaft mit verletzten oder toten Katzen in Lausen BL; seit Anfang 2008 sind der Polizei sechs vergleichbare Fälle gemeldet worden. Die jeweiligen Tierhalter wohnen im Gebiet Stutz in Lausen, vorwiegend an der Edletenstraße, der Apfelhurtstraße sowie der Hasenackerstraße.

Lausen BL: Kapo Baselland sucht Zeugen wegen einer Serie von toten Katzen - Die mysteriösen Büsi-Tode kommen nur in der kalten Jahreszeit vor

Lausen BL: Kapo Baselland sucht Zeugen wegen einer Serie von toten Katzen - Die mysteriösen Büsi-Tode kommen nur in der kalten Jahreszeit vor

Die Tiere wurden jeweils durch ihre Besitzer in besorgniserregendem Zustand vorgefunden und zum Tierarzt gebracht; einige der Tiere verendeten in der Folge. Die Abklärungen ergaben, dass die Tiere zuvor einen Köder mit vermutlich präparierten Medikamenten gefressen haben, welcher möglicherweise durch externe Personen, aber auch durch mögliche Anwohner ausgelegt worden waren.

Da sich die Ereigniszeiten ausschließlich auf die Wintermonate beschränkten, geht die Polizei primär nicht von absichtlicher Tierquälerei aus. Vielmehr erscheint es möglich, daß Anwohner des Quartiers Köder ausleg(t)en, die in erster Linie für Wildtiere (z.B. Füchse) gedacht sind. Hauskatzen mit Auslauf nahmen diese Köder ebenfalls auf.

Die Polizei Basel-Landschaft bittet die Anwohnerschaft des erwähnten Quartiers um Mithilfe. Wer zum Beispiel Kenntnis davon hat, daß solche Köder ausgelegt wurden / werden, oder daß schon Köder außerhalb des direkten Siedlungsgebietes festgestellt worden sind, ist gebeten, sich zu melden. Anlaufstelle ist die Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft in Liestal, Telefon 061 553 35 35.

Der Kantonstierarzt und die Polizei Basel-Landschaft weisen darauf hin, daß das Auslegen von vergifteten Ködern grundsätzlich nicht erlaubt und strafbar ist. Wer dies tut, macht sich der fahrlässigen Tierquälerei strafbar. Werden Tiere gezielt Opfer von solchen Attacken, fällt die Fahrlässigkeit weg. Tierquälerei ist zudem ein Offizialdelikt und wird von Amtes wegen verfolgt.

(Polizeibericht.ch)

Fiese Diebe stehlen Tiere aus Stall: Bringt Zottel und Mimo unversehrt zurück!

15. Oktober 2011

Stammen die Täter aus dem linksextremistischen Spektrum? Geißbock Zottel ist in der Nacht auf Samstag zusammen mit einer Ziege vom Bauernhof des Zürcher Nationalrats Ernst Schibli entführt worden.

Auch vor Tierdiebstahl schrecken politische Extremisten offenbar nicht zurück

Auch vor Tierdiebstahl schrecken politische Extremisten offenbar nicht zurück (Werbeplakat der SVP mit Geißbock Zottel)

Die SVP macht sich große Sorgen, daß den beiden Tieren etwas angetan wurde und verurteilt die kriminellen Handlungen des Hausfriedensbruchs und Diebstahls aufs Schärfste. Die Partei reagiert mit Betroffenheit auf den Diebstahl zweier Zwergziegen – dem SVP-Maskottchen „Zottel” und „Mimo” – aus dem Stall von Nationalrat Ernst Schibli.

Es ist absolut verwerflich, wenn für offenbar politisch motivierte Aktionen in Kauf genommen wird, daß Tiere zu Schaden kommen und dafür sogar vor Straftaten wie Diebstahl und Hausfriedensbruch nicht zurückgeschreckt wird.

Die SVP verurteilt diese feige Tat. Sie fordert die Personen, welche die beiden Tiere entwendet haben auf, diese unverzüglich wieder unversehrt ihrem Halter, Nationalrat Ernst Schibli, zurückzubringen.

Hundewelpen ausgesetzt – Zeugenaufruf der Kapo Bern – Wer kennt diese Zwerghunde?

28. September 2011

Am Samstag sind in Sangernboden in Guggisberg zwei Hundewelpen ausgesetzt worden. Die Kantonspolizei Bern sucht Zeugen.

Hundewelpen ausgesetzt - Die Kapo Bern sucht Zeugen (weitere Hundebilder: Polizeibericht.ch)

Hundewelpen ausgesetzt - Die Kapo Bern sucht Zeugen (weitere Hundebilder: Polizeibericht.ch, Rubrik Tierquälerei)

Motorradfahrer fanden die beiden Hundewelpen am Samstagmittag, 24. September 2011, in Sangernboden in Guggisberg. Ersten Abklärungen zufolge muß davon ausgegangen werden, daß die Hunde kurze Zeit zuvor im abgelegenen Gurnigelgebiet ausgesetzt worden waren.

Gemäß Schätzungen sind die Mischlingshunde acht bis zehn Wochen alt. Es handelt sich um Zwerghunde.

Die Kantonspolizei Bern in Riggisberg bittet Zeugen oder Personen, die Angaben zur möglichen Herkunft der Tiere machen können, sich zu melden: Tel. 031 368 74 61.

Auf Büsi mehrfach mit Luftgewehr geschossen

15. September 2011

(Polizeibericht.ch) Zwischen Donnerstag (08.09.2011) um 12.00 Uhr und Freitag (09.09.2011) um 19.00 Uhr ist einer Katze mit einem Luftgewehr zwei Mal in den Rücken geschossen worden.

Die Kantonspolizei St. Gallen sucht Zeugen: Auf ein Büsi (Archivfoto) wurde mehrfach mit einem Luftgewehr eingeschossen

Die Kantonspolizei St. Gallen sucht Zeugen: Auf ein Büsi (Archivfoto) wurde mehrfach mit einem Luftgewehr eingeschossen

Der Tierarzt mußte zwei Projektiele eines Luftgewehrs aus dem Bereich der Wirbelsäule entfernen, berichtet die Kapo St. Gallen.

Personen, welche Angaben zur Täterschaft oder zum Hergang machen können, werden gebeten, sich auf der Polizeistation Mels (058 229 78 00) zu melden.

Kreuzlingen TG: Tierquälerei an einer Kuh

13. Juli 2011

Als Folge einer Tierquälerei im Kreuzlinger Seeburgareal mußte letzte Woche eine Kuh notgeschlachtet werden. Die Kantonspolizei sucht Zeugen.

Die Kuh weidete seit einiger Zeit zusammen mit mehreren Kühen auf der Wiese beim Seemuseum. Am Mittwoch und Donnerstag mußte der Tierarzt beigezogen werden, weil sich der Allgemeinzustand der Kuh verschlechterte. Dabei wurde festgestellt, daß

Symbolbild

Symbolbild

die Kuh im Genitalbereich eine innere Verletzung aufwies, die eine spätere Notschlachtung erforderlich machte. Die Kantonspolizei Thurgau geht von einer Tierquälerei aus.

Am Dienstag, 5. Juli 2011, im Verlauf des Abends, wurde ein Mann mehrmals beobachtet, der sich in der Nähe der Kuh befand. Unter anderem wusch er sich an einem Brunnen und fuhr danach mit einem roten Velo davon. Der Mann wird gebeten sich bei der Polizei zu melden.

Zeugenaufruf

Sachdienliche Hinweise sind erbeten an den Kantonspolizeiposten Kreuzlingen unter 071 221 40 00.

Erfolg für den Tierschutz: Holland verbietet grausames Schächten von unbetäubten Tieren – Schächten (mit Betäubung) bleibt erlaubt

29. Juni 2011

Überall ist von einem Schächtverbot in Holland zu lesen in den Medien. Dabei ist dies blanker Humbug, genauso wie die Lügen über ein angebliches Moschee-Verbot in der Schweiz, die im Zuge der Minarett-Initiative verbreitet wurden.

Schächten mit Betäubung ist nach wie vor erlaubt, nur das grausame Schächten von lebendigen Tieren ohne Betäubung soll vom holländischen Nationalrat (Parlament) verboten werden.

Holland will das grausame Schächten ohne Betäubung verbieten

Holland will das grausame Schächten ohne Betäubung verbieten

Als erstes EU-Mitglied will Holland damit ein Verbot für das extrem grausame Schächten ohne Betäubung einführen. Die meisten Parteien Hollands befürworten dies aus Tierschutz-Gründen.

Nur christliche Parteien sehen die Religionsfreiheit in Gefahr: Henk Bleker von den Christdemokraten äußerte, seine Partei, die Christdemokraten, sehen ebenso wie die kleineren calvinistischen (reformierten) Parteien die Religionsfreiheit gefährdet.

Das holländische Parlament stimmte aktuell für eine Verordnung, die das Schächten ohne Betäubung untersagt. Juden und Muslime unternahme massive Proteste und wollen einen angeblichen”Widerspruch zur Religionsfreiheit” geltend machen.

Eine breite Mehrheit des Parlaments in Den Haag unterstützt jedoch den Antrag der tierschutzbewegten Partij voor de Dieren (PvdD), daß beim Schächten eine Betäubung fortan stattfinden muß. Die Partei für die Tiere (PvdD), die 2 der 150 Abgeordneten stellt, hatte das Schächten als das bezeichnet, was es ist: als nicht akzeptable Tierquälerei.

Für das von mehreren Parteien – darunter den Sozialdemokraten, den Liberalen, Linksparteien und den Grünen – unterstützte Verbot stimmten 116 Abgeordnete, 30 votierten dagegen. Bislang genießen – wie in vielen Ländern der westlichen Welt – koscheres und Halal- Schlachten eine gesetzliche Ausnahmestellung in Holland.

Der Keule-”Argumentation” mit der Religionsfreiheit im übrigens der wohl im deutschsprachigen Raum bedeutendste Intellektuelle der Gegenwart, der (nebenbeibemerkt jüdische) Publizist Henryk M. Broder anläßlich der Minarettinitiative mit deutlichen Worten widersprochen.

Hintergrund:

Jährlich werden in Holland etwa zwei Millionen Tiere geschächtet. Bei der grausamen Schlachtung ohne Betäubung wird dem lebendigen Tier die Halsschlagader mit einem Messer durchtrennt, ehe dieses dann vollständig ausblutet. Das Internet ist voll von grausamsten und erschreckensten Doku-Filmen über das Schächten.

Gemeinsam mit Geert Wilders Freiheitspartei (PVV) und etlichen Linksparteien will nun die Tierpartei „PvdD“ ein landesweites Verbot des Schächtens durchsetzen. Mehrheitsfähig wurde das Vorhaben allerdings erst durch die Unterstützung der Sozialdemokraten, welche diese letzte Woche bekanntgaben. Bislang geniessen koscheres und Halal- Schlachten eine gesetzliche Ausnahmestellung. Holland wäre damit das erste EU-Land, welchtes das grausame rituelle Schächten wenigstens ohne Betäubung verbietet und eine vorherige Betäubung obligat macht.

Die Fraktionsvorsitzende Marianne Thiele berief sich bei der letzten Parlamentsdebatte auf das Wohl der Tiere: Wissenschaftler hätten „überwältigend, überzeugend und eindeutig“ gezeigt, daß Tieren beim Schächten „unannehmbares Leid“ zugefügt werde. Sie führte überdies einen Bericht der europäischen Tierarztvereinigungen aus dem Jahr 2008 ins Treffen, der deutlich klarlegt, daß ein Tier nach dem traditionellen Halsschnitt anderthalb bis vier Minuten bei Bewußtsein bleibe und in dieser Zeit „Schmerzen leiden kann“.

Was ist Schächten?

Youtube warnt Erwachsene vor Schächt-Videos und läßt Minderjährige sie gar nicht einmal sehen: Aufgrund der großen Grausamkeit läßt selbst das Video-Portal Youtube, welches dem Googel-Konzern gehört, das Sehen von Schächtvideos nur zu, nachdem man mit einer speziellen Anmeldung bestätigt hat, daß man volljährig ist.

Schächt-Video

Weiteres Schächt-Video

Worb: Tierquäler mißhandeln Chüngeli – Kapo Bern sucht Zeugen

25. Juni 2011

In Worb haben Unbekannte in der Nacht auf Donnerstag Sachbeschädigungen verübt und dabei Tiere verletzt. Die Kantonspolizei Bern hat Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise.

Am Donnerstag, 23. Juni 2011, etwa um 0915 Uhr, hat ein Passant hinter dem Jugendtreff am Äußeren Stalden in Worb an einem Geräteschuppen mit Kaninchenstallungen Beschädigungen festgestellt.

Wer sind die Chüngli-Quäler? - Die Kapo Bern sucht Zeugen der Tierquälerei

Wer sind die Chüngli-Quäler? - Die Kapo Bern sucht Zeugen der Tierquälerei

Die avisierte Kantonspolizei Bern nahm daraufhin Ermittlungen auf. Ersten Erkenntnissen zufolge muß eine unbekannte Täterschaft in der Nacht auf Donnerstag Vorhängeschlösser aufgebrochen und eingestellte Gegenstände wie Trennwände oder Fässer auf eine angrenzende Wiese geworfen haben.

Zudem waren die Tore der Kaninchenställe aufgebrochen und mehrere Tiere hielten sich im Freien auf. Zwei der Kaninchen waren verletzt und mußten notgeschlachtet werden und ein Kaninchen fehlte. Anhand der Verletzungen muß davon ausgegangen werden, daß die Tiere mißhandelt worden sind.

Die bisherigen Abklärungen der Kantonspolizei Bern haben noch keine Anhaltspunkte zu einer möglichen Täterschaft ergeben.

Daher werden Zeugen oder Personen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, ersucht, sich mit der Kantonspolizei in Worb, Telefon 031 368 73 41, in Verbindung zu setzen.

Pferd am Hals verletzt – Brutaler Pferderipper schlägt erneut zu

18. Juni 2011

Die stets äußerst brutalen und lebensgefährlichen Attacken gegen Pferde und ihre Fohlen nimmt der Täter meist nachts vor.

Der sogenannte Pferderipper vom Allgäu hat schon zahllose Tiere schwerstverletzt. Die Polizei steht vor einem Rätsel.

Stört sich der Pferderipper vom Allgäu etwa an Pferdeäpfeln? Oder ist es nur ein Sadist, der sich Pferde als Tierquälerei-Opfer ausgesucht hat?

Stört sich der Pferderipper vom Allgäu etwa an Pferdeäpfeln? Oder ist es nur ein Sadist, der sich Pferde als Tierquälerei-Opfer ausgesucht hat?

Sie kennt weder den Gegenstand, mit dem das jüngste Opfer, ein auf einer Koppel in Stöttwang grasendes Pferd, massakriert wurde, noch die genaue Tatzeit. Fest steht nur, daß der Pferderipper in der Zeit vom späten Mittwochnachmittag (15. Juni) bis Donnerstagmorgen um 9 Uhr (16. Juni) die brutale Tat verübt haben muß, bei der er das Pferd am Hals verletzt hatte.

Schon zuvor hatte er ein zweites Pferd in Stöttwang massakriert.

Und davor zahllose weitere Taten des Pferdehassers vom Allgäu: Auch in Oberostendorf, ebenfalls im Landkreis Ostallgäu war der Täter oder die Täterin aktiv und verletzte brutal ein Fohlen. Die klaffende Wunde des Jungtieres mußte von einem Tierarzt versorgt werden.

Einen Monat früher war auch bei der Polizei in Memmingen (ebenfalls Allgäu) ein verletztes Pferd gemeldet worden.

Und auch im Unterallgäu waren Mitte Mai zwei Pferde schwer verletzt worden.

Äußerst brutale Tierquälerei auf Bauerhof in Chur

15. Juni 2011

Am frühen Samstagmorgen hat sich auf einem Bauernhof in Chur ein grober Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ereignet.

Ein Mitarbeiter des Betriebs hat eine Kuh absichtlich über eine vier Meter hohe Mauer auf eine Betonplatte stürzen lassen. Das Tier mußte eingeschläfert werden.

Erschreckend: In Chur gab es eine äußerst brutale Tierquälerei gegen eine Kuh (Archivfoto)

Erschreckend: In Chur gab es eine äußerst brutale Tierquälerei gegen eine Kuh (Archivfoto)

Die Kuh befand sich auf der Wiese des Bauernhofes und hatte sich im Maschendrahtzaun verfangen, der die Wiese von einem Mauervorsprung trennte. Weil das Tier krank war, war es derart geschwächt, daß es nicht mehr selber aufstehen und von dort weggehen konnte.

Der 59-jährige Mitarbeiter des Bauernbetriebs schnitt daraufhin den Zaun an vier Stellen durch, sodaß die Kuh über die Mauer rund vier Meter tief auf eine Betonplatte stürzte.

Daß das Tier noch am Leben war, kümmerte ihn nicht. Er schaute auch nicht nach der Kuh, als diese unten auf dem Boden lag.

Eine aufmerksame Passantin informierte die Polizei. Der herbeigerufene Tierarzt konnte die Kuh nicht mehr retten, sie mußte eingeschläfert werden. Der 59jährige wird wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verzeigt.

Ursprungsmeldung

Abstimmung zur Initiative Schutz vor Waffengewalt: Grausames Tierleid würde durch Waffeninitiative verursacht

02. Februar 2011

Wer ein Herz für Tiere hat muß bei der Abstimmung vom 13. Februar darüber genau nachdenken, wie er stimmen wird.

Denn die Waffenschutzinitiative bzw. Volksinitiative für den Schutz vor Waffengewalt ist nicht nur hinsichtlich des Nutzens fragwürdig (es gäbe nicht weniger Suizide und auch nicht weniger Häusliche Gewalt, das belegen die Zahlen aus Ländern, welche die Waffengesetze verschärften).

Die Initiative Schutz vor Waffengewalt schikaniert Bauern und verursacht dadurch unnötiges grausames Tierleid!

Die Initiative Schutz vor Waffengewalt schikaniert Bauern und verursacht dadurch unnötiges grausames Tierleid! Z. B., wenn bei einer Geburt eines Kalbes etwas schiefläuft oder ein Rehkitz von einem Mähdrescher erfaßt wird.

Sie verursacht unnötiges, grausemes Tierleid.

Bauern würden mit Bürokratie gefoltert, wollten sie ihre Chängelitöter bzw. Flobertgewehre behalten. Und daß die Landwirte bei verletzten Tieren immer den Tierarzt anrufen, ist kaum zu glauben.

Doch selbst wenn sie dies tun würden, entstünde unnötiges grausames Tierleid.

Etwa, wenn ein Reh von Mähdrescher erfaßt oder Katze verletzt wird, wenn bei der Geburt eines Kalbes nur noch ein Gnadenschuß das Tier erlösen kann und in zahllosen anderen Fällen, die man gar nicht auflisten kann.

In all diesen Fällen müssten die Tiere unnötig leiden, bis der Tierarzt angerufen wurde und eintrifft. Hinzu kommt hierbei noch, daß Bauerhöfe bzw. Landwirtschaftsbetriebe ja naturgemäß häufig in ländlichen Gebieten liegen. Umso länger wird das Tierleid.

Und all dies nur, weil die Bauern durch die Waffenschutzinitiative ihre Flobertgewehre und Chüngelitöter nur unter einem enormen bürokratischen Aufwand behalten könnten. Weil Landwirte bekanntermaßen wohl kaum die Personengruppe darstellt, die Bürokratie liebt, würde vermutlich in vielen Fällen wieder auf die alte Methode zurückgegriffen. Die Tiere müßten mit einem Stock erschlagen werden.

Daher gilt: Tierfreunde sollten sich gut überlegen, wie sie am 13. Februar bei der Abstimmung über die Initiative für den Schutz gegen Waffengewalt abstimmen.

Mehr Infos auf: SchutzvorWaffengewalt.ch